Offene Anthologieausschreibungen, bei denen grundsätzliche jeder einen Text einreichen darf, kann man auf unterschiedliche Arten finden.
Vielleicht wird einem ein solche Information auf einem der sozialen Netzwerke in die Timeline gespült, weil Verleger, Herausgeber, Autoren, Blogger und Fans des Verlages den Beitrag fleißig teilen.
Doch auch wenn man irgendwie niemanden kennt, der einem solche Informationen zuträgt, ist es dank Internet kein Problem mehr, diese Informationen zu bekommen.
Empfehlenswert ist es, gerade für Phantastik-Autoren, als Erstes in einschlägigen Foren zu schauen, zum Beispiel im Tintenzirkel, bei den Geschichtenwebern, im Deutschen Schriftstellerforum (DSFO) oder in der Schreibnacht.
Ausschreibungen, die hier gepostet werden, dienen erst einmal nur der Information und stellen keine Empfehlung für den Verlag dar – häufig sind die Mitglieder selbst über diese Ausschreibungen gestolpert und teilen sie einfach mit anderen Interessierten. Das entbindet einen Autor nicht von der Pflicht, sich selbst genau über die Ausschreibung und den Verlag zu informieren. Teilweise wird in den Threads auch über Erfahrungen mit dem Verlag gesprochen, daher sind einige der Bereiche in den Autorenforum für nicht registrierte Nutzer gesperrt. In der Schreibnacht ist z.B. lediglich der Titel der Ausschreibung zu finden, möchte man dagegen den ganzen Beitrag und die eventuell folgenden Diskussionen verfolgen, muss man Mitglied der Community sein.
Man muss sich jedoch nicht dort registrieren, nur um Informationen über Ausschreibungen zu bekommen! Mit dem Titel und Ausschreibungsende kann man bei Google alle relevanten Informationen finden.
Falls jemand nicht auf das Phantastik-Genre beschränkt ist und sich auch für andere Ausschreibungen interessiert, könnte man bei der Autorenwelt, dem Geestverlag oder dem Wortmagier schauen.
Falls man bei einem solcher Ausschreibung teilnehmen möchte – was muss man beachten?
- Die Teilnahme muss kostenfrei sein.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch gerade im belletristischen Bereich gibt es immer wieder Wettbewerbe, bei denen eine Teilnahmegebühr oder Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Als grundsätzliche Regel gilt: Autoren sollten niemals für die Veröffentlichung ihrer Werke zahlen! Und für den bloßen Ausblick auf eine solche kleine Veröffentlichung auch nicht.
Wettbewerbe, bei denen sich das Preisgeld aus der Teilnahmegebühr der hoffnungsvollen Autoren zusammen setzt, sollte man meiden.
- Der Verlag sollte keine Zahlungen vom Autor, gleich welcher Veröffentlichungsform, erheben.
Und gleich in der zweiten Empfehlung ein etwas strittiger Punkt. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein, vor allem bei Anthologien. Dennoch sollte man unbedingt nicht nur die Teilnahmebedingungen der Anthologie überprüfen, sondern auch die Bedingungen für Romanautoren. Es gibt Verlage, die eine Kostenbeteiligung der Autoren für eine Romanveröffentlichung erwarten, auf der anderen Seite jedoch kostenfreie Anthologiewettbewerbe ausloben. Ich persönlich möchte keinem Autor empfehlen, für eine Romanveröffentlichung in einem Verlag zu bezahlen und somit möchte ich auch keine Anthologie bewerben, deren Verlag für Romane eine Zahlung erwartet.
Andere Autoren sehen das etwas lockerer und finden, dass man da doch gut Erfahrungen und Referenzen sammeln kann. Zu bedenken ist bei der Veröffentlichung in einem Bezahlverlag: niemand weiß, was Du für einen Vertrag hast. Die Verlage sind oft in aller Munde, und dass speziell Dein Roman oder eben die Anthologien kostenfrei verlegt worden sind, ist nicht unbedingt bekannt. Erfahrene Autoren oder Verleger, die bei dem Namen des Verlages also hellhörig werden, könnten annehmen, dass Du für eine Veröffentlichung in einer Anthologie dort bezahlt hast, auch wenn das nicht der Fall ist.
- Einsendungsformalien beachten.
Wenn man nun eine Ausschreibung gefunden hat, die einem gefällt und zu der einem eine Geschichte einfällt, sollte man unbedingt die Formalien beachten. Genre, Thema, Zeichenanzahl oder Einsendungsformate sind keine Vorschläge, sondern oft wirkliche k.o.-Kriterien, an die man sich halten sollte. Genauer ist Bettina vom Verlag der Schatten in ihrem Beitrag gestern darauf eingegangen.
Im Zweifelsfall kann man vor der Einsendung auch einfach nachfragen, ob ausnahmsweise das Genre oder das Überschreiten der Zeichenzahl um x Zeichen akzeptiert wird.
Einige Anthologieausschreibungen haben besondere Bedingungen, wie die Storyolympiade, die neuen Autoren eine Chance geben will und daher Autoren mit eigenständigen Veröffentlichungen ausschließt, oder bei einigen anderen Verlagen wird eine anonyme Einsendung gefordert. Manchmal ist eine Vita sofort gefragt, manchmal erst nach Aufnahme in die Anthologie.
- Betaleser
Gerade bei Kurzgeschichten muss man sehr schnell auf den Punkt kommen, klar erzählen und mit wenigen Worten eine bestimmte Atmosphäre schaffen. Gleichzeitig möchte man eine ungewöhnliche, originelle, komplexe Geschichte erzählen. Es schadet niemals, einen guten Betaleser über die Geschichte schauen zu lassen (oder mehrere).
Falls man keinen zur Hand hat, findet man so etwas im Autorenforum, bei Literaturveranstaltungen oder auf Twitter.
Manchmal habe ich den Eindruck, Twitter ist das Autorenforum 3.0. Typische Selfpublisher-Fragen (welcher Lektor/Coverdesigner), die Suche nach Betalesern oder Sensitivity Readern, sogar Plotprobleme – alles findet flott eine recht gute Antwort.
Mein Autorenforum möchte ich dennoch nicht missen! Aber wer sich in sowas nicht einbringen möchte und nur selten punktuelle Fragen hat, ist bei Twitter vielleicht inzwischen ganz gut aufgehoben, wenn die richtige Autorenbubble auf die Frage aufmerksam wird.
- Vertrag & Verwertungsrechte.
Es ist üblich, dass man einen Verlagsvertrag bekommt, in dem die Rechte und Pflichten vermerkt sind. In der Regel überträgt man die Rechte an dem Text für einen begrenzten Zeitraum.
Musterverträge (z.b. von der IHK) enthalten jedoch oft sehr ungünstige Klauseln für den Autor, was z.b. die Dauer der Rechteübertragung angeht. So kann es passieren, dass gerade junge engagierte Verlage unwissentlich einen sehr ungünstigen Vertrag vorgeben. Hier sollte man genau lesen, recherchieren (z.B. durch Nachlesen oder Nachfrage in einem der erwähnten Autorenforen) und gegebenfalls den Verleger ansprechen. Häufig kann man solche Unstimmigkeiten klären, die oft nur daraus resultieren, dass der Verleger eine rechtssichere Mustervorlage verwenden wollte.
- Honorar und Belegexemplare.
Sehr wenige Verlage zahlen ein Honorar. Da der Verlag das Honorar von i.d.R. 8-10 % unter allen Autoren aufteilt (manchmal auch prozentual nach Länge der Geschichte), bleibt da nicht viel hängen.
Wichtiger finde ich das Vergeben eines kostenfreien Belegexemplares. In der Regel bieten das die Verlage in der Ausschreibung an. Auch hier sind die Meinungen geteilt (ich persönlich würde jedoch bei keiner Ausschreibung einsenden, die nicht einmal ein Belegexemplar versendet.)
- Cover, Lektorat, Korrektorakt.
Diese Leistungen werden in der Regel von dem Verlag beauftragt, teilweise auch vom Verleger oder Herausgeber selbst durchgeführt. Hier ist die Bandbreite sehr groß – von aufwändigen zu einfachen Covern, von einem Lektorat, das den Text verschlimmert bis hin zu intensiven Überarbeitungen – man weiß nie, was man vorher bekommt.
Außer man recherchiert.
Bei den Covern hilft Google, wenn es um die Frage der Textqualität geht, kann man einen Blick auf die ersten Seiten der Bücher werfen (auf Messen in Printbücher oder über die „Blick ins Buch Funktion“ bei Ebooks).
- Druckfreigabe.
Es ist üblich, dass der Autor seinen lektorierten Text noch einmal einsehen kann oder sogar ganz offiziell den gesetzten Text seiner Geschichte zugesendet bekommt, und eine Druckfreigabe erteilen muss.
- Autorenrabatt & Buchpreisbindung.
Häufig kann der Autor mit einem Nachlass die Bücher selbst erwerben (in der Regel 30 % Autrenrabatt). Dies wird vor allem von Autoren in Anspruch genommen, die Messen besuchen oder an Lesungen teilnehmen und Exemplare für den Weiterverkauf haben möchten.
Wichtig ist hierbei, dass der Autor die Exemplare zum aufgedruckten Ladenpreis abgibt! In Deutschland gibt es Buchpreisbindung, das bedeutet, das Buch muss immer überall denselben Preis haben (es sei denn, die Buchpreisbindung wurde aufgehoben).
Die 30 % Preisdifferenz sollen als Bezahlung für den Autor dienen. Dieser Rabatt darf keinesfalls an den Kunden weiter gegeben werden: es ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung, wenn man ein Buch, das überall 15 € kostet, bei seiner Lesung für 10 € anbietet.
- Und im Zweifelfall: einfach fragen.
Fragt bei der Emailadresse nach, die in der Ausschreibung als Kontakt angegeben wurde.
Fragt Autoren, die ihr kennt und die sich vielleicht etwas besser auskennen.
Fragt im Autorenforum oder auf Twitter.
Und falls es eine ganz spezielle Frage zum Verlag ist, die ihr nicht dem Verleger selbst stellen wollt (wie z.B. „Gibt es ein anständiges Lektorat?“ – welcher Verleger würde das nicht leidenschaftlich bejahen): fragt einfach einen Autor, der in einer oder mehrerer Anthologien veröffentlicht hat, idealerweise keinen Newbie.
Ich habe auch schon einmal eine/n ziemlich bekannte/n Kurzgeschichtenautor/in, vertreten auf allen möglichen internationalen Messen, um eine kurze Auskunft über einen Verlag gebeten. Dabei hatte ich niemals zuvor Kontakt zu diesem Autor/in!! Weder online noch auf Messen.
Aber wer höflich fragt, kriegt in der Regel auch eine Antwort, denn fast jeder Autor erinnert sich daran, dass er sich am Anfang selbst mit solchen Fragen getragen hat.